Warum muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Laut Gesetz müssen sich Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung mit einem festgelegten Prozentsatz an den Gesamtkosten beteiligen. Dies trifft auch auf Hilfsmittel zu.

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Inkontinenzvorlagen oder Windeln), zahlen Patienten 10% des Abgabepreises je Verbrauchseinheit, maximal zehn Euro pro Monat.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Kassenärztliche Bundesvereinigung.

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